Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Yollies GbR Michael Schmidt und Markus Schwartz
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Leistungen der Yollies GbR Michael Schmidt und Markus Schwartz (im weiteren „Yollies“ genannt), die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Yollies.
II. Vertragsabschluss und -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber Yollies zustande.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.
III. Warenangebot
Das Angebot von Yollies kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
IV. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Yollies ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von Yollies zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an Yollies zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Yollies an Dritte.
3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die jeweils gültige gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen.
4. Rechnungen von Yollies sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist Yollies berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Yollies der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Yollies ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger Yollies rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.
V. Angebote, Optionen und freie Termine
1. Angebote von Yollies sind grundsätzlich vierzehn Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Zeit, sofern keine weitere Gewährung einer Fristverlängerung geleistet wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist.
2. Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.
VI. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
1. Der Veranstalter ist verpflichtet, Yollies gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind Yollies schriftlich mitzuteilen.
3. Erhöhungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
4. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer ist bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird dies als Teilstornierung angesehen und gemäß VII. berechnet.
5. Im Falle der Erhöhung der vom Veranstalter mitgeteilten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Preisermittlung zugrunde gelegt.
6. Der Veranstalter verpflichtet sich, Yollies spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
VII. Rücktritt des Veranstalters
1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ist Yollies berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, es sei denn, der Rücktritt ist von Yollies zu vertreten.
a. bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
b. bis 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c. bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c. danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
2. Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.
3. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocations, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
4. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von Yollies rückbestätigt.
5. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Yollies einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
VIII. Rücktritt von Yollies
Yollies ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
a. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter von Yollies nicht mehr gewährleistet werden kann,
b. für die Mitarbeiter von Yollies aus anderen Gründen unzumutbar ist,
c. der Ruf sowie die Sicherheit von Yollies gefährdet wird,
d. im Falle höherer Gewalt,
e. wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen.
Die Rechtsfolgen richten sich nach § 313 BGB.
IX. Termine, Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Yollies wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder
Frist erbracht werden kann, wird Yollies von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit Yollies die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.
2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit Yollies sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen Yollies solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich Yollies die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von Yollies.
3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Yollies selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen.
4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Yollies. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
X. Mängel und Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen Yollies unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von Yollies als vom Veranstalter akzeptiert.
2. Bei berechtigten Mängeln steht Yollies nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
3. Yollies versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Yollies haftet nicht nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der
Lebensmittel.
XI. Haftung von Yollies
1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Yollies infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Ver-letzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten untere Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Yollies, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
§ bei Vorsatz,
§ bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
§ bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
§ bei Mängeln, die Yollies verschwiegen oder deren Abwesenheit Sie garantiert hat,
§ bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Yollies auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an Yollies zurückgibt sondern diese an Dritte verteilt.
4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Yollies im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Yollies nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe
nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von Yollies gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
5. Ebenso wenig haftet Yollies für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
6. Der Veranstalter ist verpflichtet, Yollies rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
XII. Haftung des Veranstalters
1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht wer-den, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind Yollies voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von Yollies wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird Yollies den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Yollies haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch Yollies gesondert berechnet.
XIII. Datenschutz
Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
XV. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von Yollies.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Schwabach, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Schwabach.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2017
der Yollies GbR Michael Schmidt und Markus Schwartz
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Leistungen der Yollies GbR Michael Schmidt und Markus Schwartz (im weiteren „Yollies“ genannt), die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Yollies.
II. Vertragsabschluss und -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber Yollies zustande.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.
III. Warenangebot
Das Angebot von Yollies kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
IV. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Yollies ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von Yollies zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an Yollies zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Yollies an Dritte.
3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die jeweils gültige gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen.
4. Rechnungen von Yollies sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist Yollies berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Yollies der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Yollies ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger Yollies rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.
V. Angebote, Optionen und freie Termine
1. Angebote von Yollies sind grundsätzlich vierzehn Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Zeit, sofern keine weitere Gewährung einer Fristverlängerung geleistet wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist.
2. Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.
VI. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
1. Der Veranstalter ist verpflichtet, Yollies gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind Yollies schriftlich mitzuteilen.
3. Erhöhungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
4. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer ist bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird dies als Teilstornierung angesehen und gemäß VII. berechnet.
5. Im Falle der Erhöhung der vom Veranstalter mitgeteilten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Preisermittlung zugrunde gelegt.
6. Der Veranstalter verpflichtet sich, Yollies spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
VII. Rücktritt des Veranstalters
1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ist Yollies berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, es sei denn, der Rücktritt ist von Yollies zu vertreten.
a. bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
b. bis 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c. bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c. danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
2. Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.
3. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocations, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
4. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von Yollies rückbestätigt.
5. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Yollies einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
VIII. Rücktritt von Yollies
Yollies ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
a. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter von Yollies nicht mehr gewährleistet werden kann,
b. für die Mitarbeiter von Yollies aus anderen Gründen unzumutbar ist,
c. der Ruf sowie die Sicherheit von Yollies gefährdet wird,
d. im Falle höherer Gewalt,
e. wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen.
Die Rechtsfolgen richten sich nach § 313 BGB.
IX. Termine, Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Yollies wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder
Frist erbracht werden kann, wird Yollies von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit Yollies die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.
2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit Yollies sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen Yollies solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich Yollies die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von Yollies.
3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Yollies selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen.
4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Yollies. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
X. Mängel und Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen Yollies unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von Yollies als vom Veranstalter akzeptiert.
2. Bei berechtigten Mängeln steht Yollies nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
3. Yollies versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Yollies haftet nicht nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der
Lebensmittel.
XI. Haftung von Yollies
1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Yollies infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Ver-letzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten untere Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Yollies, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
§ bei Vorsatz,
§ bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
§ bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
§ bei Mängeln, die Yollies verschwiegen oder deren Abwesenheit Sie garantiert hat,
§ bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Yollies auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an Yollies zurückgibt sondern diese an Dritte verteilt.
4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Yollies im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Yollies nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe
nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von Yollies gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
5. Ebenso wenig haftet Yollies für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
6. Der Veranstalter ist verpflichtet, Yollies rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
XII. Haftung des Veranstalters
1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht wer-den, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind Yollies voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von Yollies wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird Yollies den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Yollies haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch Yollies gesondert berechnet.
XIII. Datenschutz
Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
XV. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von Yollies.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Schwabach, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Schwabach.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2017